Impressum
Julia Hinnrichs – Heilpraktiker: in für Psychotherapie
ebenfalls verantwortlich für den Inhalt der Homepage i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
St. Georg Straße 1 (Freiraum Winsen)
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 0160 92998954
E-Mail: juliahinnrichs@gmail.com
Hinweis auf § 4 Nr. 14 UstG:
Heilkundliche Tätigkeit ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie. Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes wurde mir durch das Gesundheitsamt der Stadt Winsen (Luhe) erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Berufsrechtliche Regelungen: (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und http://www.gesetze-im internet.de/heilprgdv_1/index.html
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter: innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, abrufbar unter
Verbandsmitgliedschaft:
Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (www.vfp.de )
Berufsordnung des VFP e.V.: https://vfp.de/verband/berufsordnung
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Hinweis, ob am Streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird, wenn mehr als 10 Mitarbeiter: innen in der Praxis beschäftigt sind.
Die Informationspflichten nach dem VSBG gelten für die außergerichtlich Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle. Streitigkeiten aus Verträgen über
Gesundheitsdienstleistungen sind keine Regelschlichtung. Die Durchführung kann jedoch von Heilpraktikern freiwillig erfolgen. § 36 Abs. 3 VSBG (www.gesetze-im-internet.de) nimmt Praxisinhaber mit zehn oder weniger beschäftigten Personen von der Informationspflicht über die Teilnahme am Schlichtungsverfahren aus. Sollten Sie jedoch mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, muss ein entsprechender Hinweis, ob Sie an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht, auf Ihrer Website aufgenommen werden.